| Wichtig: 
                Andernfalls wird aus Datenschutzgeründen der Bewerberdatensatz 
                als ungenutzt klassifiziert und automatisch innerhalb der gesetzlich 
                vorgegebenen Frist gelöscht. Damit wird die Wohnungsbewerbung 
                nicht mehr berücksichtigt. Die Wohnungsbewerbung muss vom 
                Mietbewerber spätestens alle 3 Monate ebenfalls telefonisch, 
                per E-Mail oder über das vorgenannte Formular bestätigt 
                werden. Dadurch wird der Datensatz erneut aktiviert.  Bitte 
                haben Sie Verständnis, dass wir Rückrufbitten pauschaler Art nicht 
                nachkommen können, nur um ihm/ihr mitzuteilen, dass noch kein 
                Angebot vorliegt.  |